Ganztägige Bildung und Betreuung

Im September 2021 haben Bundestag und Bundesrat das Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. Somit stehen Stadt und Landkreis Bamberg vor der Herausforderung, jedem Kind ab dem Schuljahr 2026/27 eine ganztägige Betreuung anzubieten. In der Stadt Bamberg ist es Aufgabe des Bildungsbüros, den Planungsprozess zu koordinieren und ein Konzept zum Ausbau zu erstellen.

Steckbrief

Ganztägige Bildung und Betreuung
  • alle Kinder
  • Stadt Bamberg
  • Schule, Kinderbetreuung

Informationen zur Ganztägigen Bildung und Betreuung

Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter – Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG

„Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden.“[1]

Stufenweise Einführung: Ab September 2026 haben zunächst alle Schüler:innen der ersten Jahrgangsstufe des Schuljahres 2026/27 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung und Förderung im Sinne des GaFöG. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren um jeweils eine Klassenstufe erweitert, so dass ab August 2029 alle Schüler:innen der 1. bis 4. Klassen einen Anspruch auf ganztägige Betreuung und Förderung im Sinne des GaFöG haben. Ab dem Schuljahr 2029/30 spricht man vom Vollausbau des GaFöG.

Verankerung im achten Sozialgesetzbuch: Der Rechtsanspruch ist im Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe verankert. Zeitlich soll für die Schüler:innen während der Schulzeit an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) ein Betreuungsumfang von acht Stunden gewährleistet sein, wobei die Unterrichtszeit am Vormittag mit einberechnet wird. Der Rechtsanspruch soll mit einer Ausnahme von insgesamt 4 Wochen Schließzeit auch in den Ferien gelten. Eine Verpflichtung der Familien/Erziehungsberechtigten zur Inanspruchnahme der verschiedenen Ganztagesangebote gibt es nicht.

Rechtsanspruch erfüllende „[…] Bildungs- und Betreuungsangebote umfassen die Bildung, Erziehung und Betreuung von Grundschulkindern in Tageseinrichtungen gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB VIII (z.B. Horte, Kitas mit Hortgruppen), in kommunalen Betreuungsangeboten, soweit eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII vorliegt oder das Angebot unter Schulaufsicht steht, sowie Grundschulen (gebundene, teilgebundene oder offene Ganztagsschulen). Ebenfalls umfasst sind schulorganisatorisch verbundene Schulsysteme (z. B. Grund- und Realschulen plus) sowie Förderzentren, soweit sie von Kindern im Grundschulalter besucht werden (d. h. Kinder ab dem Schuleintritt bis zum Ende der vierten Klasse einschließlich der Sommerferien).“[2]

[1] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-rechtsanspruch-ganztagsbetreuung-grundschulen-178966, Abruf 06.03.2023

[2] https://www.ganztagsschulen.org/SharedDocs/Kurzmeldungen/de/g-i/ganztagsfoerderungsgesetz-im-b-desgesetzblatt-veroeffentlicht.htmlAbruf 06.03.2023

Um den Rechtsanspruch auf eine ganztägige Bildung und Betreuung an Grundschulen umzusetzen, steht in Bayern ein sogenannter Werkzeugkasten mit verschiedenen Betreuungsangeboten zur Verfügung.

Dies sind einmal Betreuungsangebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe auf Grundlage einer Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII). Darunter fallen Horte, Heilpädagogische Tagesstätten und der Kooperative Ganztag (KoGa). Weiterhin gibt es Angebote unter Schulaufsicht, wie offene Ganztagsschulen (OGTS), gebundene Ganztagsschulen (GGTS) und die (verlängerte) Mittagsbetreuung (MiBet).

Im Folgenden werden die einzelnen Angebotsformen mit den wichtigsten Merkmalen vorgestellt.

Hort

Der Hort ist eine familienergänzende und -unterstützende Tageseinrichtung für Schüler:innen. Die ganzheitliche Förderung der Kinder besteht dabei u.a. aus der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Familien/Erziehungsberechtigten und einer engen Kooperation mit der Schule. Die Betreuung findet von Montag bis Freitag direkt im Anschluss an den Vormittagsunterricht satt. Eine Ferienbetreuung wird angeboten.

Der Hort richtet sich insbesondere an Schüler:innen von 6 bis 14 Jahren und findet meist in Räumlichkeiten (mit Betriebserlaubnis) außerhalb des Schulgeländes statt. Pädagogische Kernelemente sind das Mittagessen, Unterstützung und Anleitung bei der Erledigung der Hausaufgaben, individuelle Förderung der Kinder durch Partizipation und Projekte, Förderung der Bewegung und Medienkompetenz.

Neben dem Hort gibt es auch Häuser für Kinder. Dort kombinieren die Träger von Einrichtungen Kinderkrippen, Kindergärten und Horte unter einem Dach. Das Betreuungsangebot richtet sich an Kinder verschiedener Altersgruppen, in der Regel von 0 bis 14 Jahren.

Das Angebot ist für die Eltern je nach Buchungszeit gebührenpflichtig und es fallen Kosten für das Mittagessen an.

Kombieinrichtungen (Kooperativer Ganztag / KoGa)

In Kombieinrichtungen arbeiten die Grundschule und ein Ganztagskooperationspartner (Träger der Jugendhilfe) in gemeinsamer Verantwortung konzeptionell, räumlich und personell eng zusammen. Der Unterricht und das Jugendhilfeangebot (Betreuung durch den Ganztagskooperationspartner auf Hortniveau) finden in einem gemeinsam genutzten Schulhaus und Schulgelände, dem sogenannten „Bildungscampus“ statt. Die Kooperative Ganztagsbildung geht von einem gemeinsamen Bildungsverständnis von Schule und Jugendhilfe (auf Basis des BayKiBiG[2]) aus. Die beiden nachstehend beschriebenen Varianten können gleichzeitig an einer Grundschule bestehen. Eine Ferienbetreuung wird angeboten.

Flexible Variante des KoGa

Die Schüler:innen werden direkt im Anschluss an die Halbtagsgrundschule durch den Ganztagskooperationspartner betreut (ähnlich der Organisation der offenen Ganztagsschule).

Das Angebot ist für die Eltern je nach Buchungszeit gebührenpflichtig und es fallen Kosten für das Mittagessen an.

Rhythmisierte Variante des KoGa

Die Schüler:innen besuchen eine gebundene Ganztagsklasse an mindestens 4 Tagen (oftmals Montag bis Donnerstag) in der Woche in der Regel zwischen 08.00 und 16.00 Uhr. Dabei wird der Unterricht pädagogisch strukturiert auf den Vor- und Nachmittag verteilt. Schüler:innen, die die rhythmisierte Variante besuchen, können bei Bedarf nach 16.00 Uhr, an Freitagen und in den Ferien in die Gruppen der flexiblen Variante wechseln.

Das Angebot ist für die Eltern kostenfrei. Lediglich die Kosten für das Mittagessen müssen bezahlt werden.

Offene Ganztagsschule (OGTS)

Der Unterricht an offenen Ganztagsschulen findet am Vormittag im Klassenverband statt. Die Schüler:innen besuchen an vier von fünf Wochentagen (in der Regel Montag bis Donnerstag) ab Unterrichtsende bis 14.00 Uhr (Kurzgruppen) oder 16.00 Uhr (Langgruppen) die klassen- und jahrgangsstufenübergreifenden Ganztagsangebote. Kernelemente der offenen Ganztagsschule sind das Mittagessen, die Hausaufgabenbetreuung und Förderung der Schüler:innen sowie Freizeitangebote mit sportlichen, musischen und gestalterischen Schwerpunkten.

Das individuell auf den Schulstandort zugeschnittene Konzept wird gemeinsam zwischen der Schule, dem Sachaufwandsträger und dem Kooperationspartner entwickelt. Die Schüler:innen können auch nur für bestimmte Tage angemeldet werden (Minimum: 2 Nachmittage, wobei ein Nachmittag Regelunterricht eingerechnet werden kann). Die offene Ganztagsschule ist eine schulische Veranstaltung ebenso wie der Klassenunterricht am Vormittag. Die Anmeldung erfolgt verbindlich für ein ganzes Schuljahr. Eine Ferienbetreuung ist im Rahmen der OGTS in der Regel nicht vorgesehen.

Das Angebot ist für die Eltern kostenfrei. Lediglich die Kosten für das Mittagessen müssen bezahlt werden.

Gebundene Ganztagsschule (GGTS)

Die gebundene Ganztagsschule ist im festen Klassenverband organisiert. Die Schüler:innen sind an mindestens 4 Wochentagen (in der Regel Montag bis Donnerstag) von 08.00 – 16.00 Uhr in der Schule. Auch am Freitag wird eine Betreuung angeboten, jedoch kein Unterricht am Nachmittag. Der Unterricht und die schulischen Aktivitäten am Vor- und Nachmittag werden pädagogisch sinnvoll miteinander abgestimmt. Gebundene Ganztagsschulen bieten zusätzliche unterrichtliche Angebote je nach Konzept der Schule z.B. mehr Unterrichtsstunden in Deutsch, Mathematik oder Englisch, mehr Lern- und Übungszeiten für Schüler:innen und Projekte. Der gesamte Tagesablauf wird von der Schule organisiert und durch die Zusammenarbeit mit einem Träger ergänzt. Eine Ferienbetreuung ist nicht vorgesehen.

Das Angebot ist für die Eltern kostenfrei. Lediglich die Kosten für das Mittagessen müssen bezahlt werden. [3]

 Mittagsbetreuung (MiBet)

Die Mittagsbetreuung ist ein sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot im Anschluss an den Vormittagsunterricht. Die Schüler:innen besuchen an fünf Werktagen bis mindestens 14:00 Uhr oder in der verlängerten Variante bis 15:30 Uhr bzw. bis maximal 16:00 Uhr die Mittagsbetreuung. Die Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung sind in der Regel im Schulhaus. Dabei können Familien/Erziehungsberechtigte die Betreuungszeit an einzelnen Tagen flexibel buchen. Die Schüler:innen erhalten Gelegenheiten sich zu entspannen, allein oder mit anderen zu spielen, kreativ zu sein und soziales Verhalten zu üben. Bei einer Buchung bis 14:00 Uhr ist die Erledigung der Hausaufgaben nicht vorgesehen, kann aber auf freiwilliger Basis im Konzept geplant werden. Bei der Buchung der verlängerten Variante bis mindestens 15:30 Uhr wird eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung angeboten. Die Organisation und Umsetzung vor Ort erfolgt in Zusammenarbeit des Sachaufwandsträgers, der Schulleitung und des Kooperationspartners. Eine Ferienbetreuung ist nicht vorgesehen.

Das Angebot ist für die Eltern je nach Buchungszeit gebührenpflichtig und es müssen die Kosten für das Mittagessen bezahlt werden.[4]

 Heilpädagogische Tagesstätten (HPT)

Heilpädagogische Tagesstätten sind Einrichtungen nach § 45 SGB VIII und erfordern eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII, die von der zuständigen Bezirksregierung erteilt wird.

Das Angebot beginnt im Vorschulbereich, reicht bis zum Abschluss der Schulpflicht und wird eng mit der schulischen Förderung abgestimmt.

HPTs sind konzeptionell eigenständige, inklusiv orientierte Tageseinrichtungen und erfüllen hohe fachliche Standards, die in den staatlichen Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung vorgegeben sind.

Übergreifendes Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und einen erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglichen sowie sie zu einer möglichst selbständigen und selbstbestimmten Lebensführung zu befähigen. Gemeinsam mit dem Schulbesuch sichern die HPTs eine ganztägige Förderung und Betreuung.

Schwerpunkte der Angebote sind die individuelle heilpädagogische und therapeutische Förderung, z.B. in den Bereichen der Kommunikation, der Mobilität oder der Freizeitgestaltung. HPTs unterstützen, ergänzen und entlasten die Familienerziehung. Vielfach bieten HPTs auch in den Schulferien alters- und entwicklungsgemäße Angebote an.

Dem Ziel der Inklusion folgend können sowohl Kinder und Jugendliche aufgenommen werden, die einen Anspruch auf Leistungen nach SGB IX oder nach SGB VIII haben. Die HPTs stellen eine sehr intensive Maßnahme dar, die neben der notwendigen Förderung des Kindes gem. Gesetz auch das Ziel hat „… den Verbleib in seiner Familie zu sichern.“ (§32 SGB VIII). Die Aufnahme in eine HPT muss beim Jugendamt beantragt und genehmigt werden.  

Das Angebot ist für die Eltern kostenfrei. Lediglich die Kosten für das Mittagessen müssen bezahlt werden.[5]

[1] Quelle: StMAS/StMUK

[2] Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

[3] https://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-familie/ganztagsschule.html, Abruf 10.03.2023

[4] https://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/mittagsbetreuung.html, Abruf 10.03.2023

[5] https://www.stmas.bayern.de/inklusives-leben/heilpaedagogik/index.php, Abruf 10.03.2023

Im Schuljahr 2022/23 besuchen 1.604 der insgesamt 2.571 Schüler:innen in der Stadt Bamberg an Grundschulen, der privaten Montessorischule und den Förderzentren (Grundschulstufe) schulische und außerschulische Ganztagsangebote. Dies entspricht einer Gesamtbetreuungsquote von 62,4 %. 

29,4 % der Kinder sind in Mittagsbetreuungen, 13,4 % in Angeboten der Offenen Ganztagsschule, 16 % besuchen Schulkindbetreuung in Kitas oder Horte und 3,5 % der Kinder besuchen eine Heilpädagogische Tagesstätte.

Die ausführliche grafische Darstellung finden Sie im Entwicklungsplan auf Seite 13.

Das Bildungsbüro ist zuständig für die Planung und die Konzepterstellung für den qualitätsvollen Ausbau der Angebote ganztägiger Bildung und Betreuung an Grundschulen. Gemeinsam mit den verschiedenen verwaltungsinternen (z. B. Jugendamt, Immobilienmanagement) und –externen (z. B. Schulen, Träger, Behörden) Akteuren wird ein Entwicklungsplan erstellt, wie allen Familien in Bamberg, die einen Betreuungsplatz wünschen, ein passendes Angebot gemacht werden kann. In diesen Prozess werden auch Elternvertreter:innen, Familienbeirat, Migrantinnen- und Migrantenbeirat sowie die Bürger:innen durch geeignete Formate mit einbezogen.

Dafür finden in regelmäßigen Abständen Treffen der Akteure statt, in dem Möglichkeiten des Ausbaus besprochen und konkretisiert werden (z. B. „Werkstatt Ganztag“).

Der Entwicklungsplan wird jährlich fortgeschrieben.

In einem ersten Schritt konnten sich die Bürger:innen im herbst 2021 durch eine dreitägige Veranstaltung im städtischen Bürgerlabor in der Hauptwachstraße über den Rechtsanspruch informieren und kamen mit den Mitarbeiter:innen aus Bildungsbüro und Familienbeirat ins Gespräch, äußersten Wünsche und Bedarfe. Außerdem wurden die Wünsche der Eltern in einer Onlinebefragung erfasst (Okt 2021-April 2022). An der Befragung haben 459 Personen teilgenommen. Die Ergebnisse geben einen ersten Eindruck über die Bedarfe der Eltern und dienen als eine Grundlage für die Konzepterstellung.

Übertrittszeugnis? Übertrittsberatung!

Im Mai bekommen alle Kinder in den 4. Klassen das Übertrittszeugnis. Aber welche weiterführende Schule ist die Richtige? Die Bildungsregion Bamberg hat auf einer Webseite alles Wichtige zum Übertritt für Eltern und Erziehungsberechtigte in Zusammenarbeit mit der Schulberatung am Schulamt Bamberg zusammengestellt.

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Daniela Ofner

Bildungsmanagement
Telefon: 0951/87-1435
E-Mail: daniela.ofner@stadt.bamberg.de

Juliane Renninger

Bildungsmanagement
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E-Mail: juliane.renninger@stadt.bamberg.de