Neu Zugewanderte, die kein oder wenig Deutsch sprechen, aber dauerhaft in Deutschland leben und einen gültigen Aufenthalt haben, können an einem Integrationskurs teilnehmen.
Wenn Sie von der Ausländerbehörde einen Berechtigungs- oder Verpflichtungsschein erhalten haben, können Sie sich aussuchen, bei welchem Anbieter Sie einen Integrationskurs machen möchten.
Wenn Sie keinen Anspruch haben, aber freiwillig teilnehmen möchten, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen.