Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO

Organisation und Durchführung des Projektes „Reißverschluss“

 

1. Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen:

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Landratsamt Bamberg, Fachbereich LB2 – Bildungsbüro, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg; E-Mail: poststelle@lra-ba.bayern.de, Tel.: 0951/85-0

2. Zweck der Verarbeitung:

Die Datenerhebung erfolgt zum Zweck der Organisation und Durchführung des Projektes „Reißverschluss“, was auch die Koordination und Abrechnung beinhaltet.

3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Die Verarbeitung Ihrer Daten (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte (s. unter 5.)) erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG.

Ggf. werden Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erhoben (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO).

4. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Landratsamt Bamberg, Datenschutz, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg, dsb@lra-ba.bayern.de, Tel.: 0951/85-0

5. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre personenbezogenen Daten werden intern im Fachbereich LB2 – Bildungsbüro des Landratsamtes Bamberg verarbeitet. Ihre Daten werden zur Bearbeitung ggf. an folgende Stellen weitergegeben:
– Landratsamt Bamberg, Fachbereich Finanzen (FB Z3)
– weitere externe Stellen: Schulleitungen im Landkreis Bamberg (zur Einsatzvermittlung)

6. Übermittlung der personenbezogenen Daten in ein Drittland:

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in ein Drittland erfolgt grundsätzlich nicht.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:

Die personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung bis zum Ende der Tätigkeit im Rahmen des Projek-tes „Reißverschluss“ gespeichert. Die Löschung der Abrechnungsdaten (Name, Anschrift, Bankdaten) hat aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gem. § 147 AO nach 10 Jahren zu erfolgen.
Für das Landratsamt Bamberg gilt, soweit es keine spezialgesetzlichen Regelungen gibt, der Einheitsaktenplan für die bayerischen Gemeinden und Landratsämter mit Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen (EAPl). Einsehbar auf der Internetseite der Staatlichen Archive Bayerns: https://www.gda.bayern.de/publikationen/einheitsaktenplan

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung:

Sollte die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihre Einwilligung darstellen, so kann diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

9. Betroffenenrechte:

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
a) Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
b) Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 21 DSGVO).
d) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von den genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der/die Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei dem/der Landesbeauftragten für Datenschutz des Landes Bayern:
Der/Die Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Wagmüller-Straße 18, 80538 München
Tel. 089/212672-0
Fax 089/212672-50
Web: www.datenschutz-bayern.de


10. Pflicht zur Bereitstellung Ihrer Daten:

Die Bereitstellung der Daten ist notwendig, um die Einsätze im Rahmen des Projektes „Reißverschluss“ zu koordinieren und abzurechnen. Werden die Daten nicht angegeben, kann die unter 2. genannte Leistung nicht durchgeführt werden.